Solarpflicht

erneuerbare energie

Geschrieben von GEP

22. Juni 2022

Solarpflicht – das verbirgt sich hinter der gesetzlichen Auflage

Im Zuge der Energiewende ist die Suche nach Möglichkeiten zur ökologischen Energiegewinnung groß und wird mittlerweile auch seitens des Gesetzgebers reglementiert. In diesem Zusammenhang ist daher neuerdings auch von Solarpflicht die Rede. Fakt ist, dass sie ein Meilenstein auf dem Weg zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens ist. Was steckt konkret hinter der Verpflichtung und wer muss sich künftig auf die Stromgewinnung durch eine Solaranlage einstellen? Im folgenden Beitrag erhalten Sie Antworten.

Was ist unter einer Solarpflicht im Detail zu verstehen?

Die Solarpflicht sieht die Installation einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einer privat oder gewerblich genutzten Immobilie vor. Dabei kann die Solaranlage klassisch auf dem Dach des Objekts oder aber an einer Wand montiert werden. Ebenso ist es denkbar, die Überdachung einer Stellfläche für Fahrzeuge für die Gewinnung von Solarstrom zu nutzen. Wichtig ist, dass die saubere Solarenergie dem Haushalt bzw. den Haushalten im unmittelbaren Umfeld zugute kommt. Für die Wärmegewinnung ist es daher ebenso möglich, mit der vom Sonnenlicht gezogenen Energie Solarthermie zu betreiben.

Wer ist von der Solarpflicht betroffen?

Hierzu lässt sich aktuell noch keine allgemeingültige Aussage treffen. Jedes Bundesland handhabt die Verpflichtung differenziert. Sie soll jedoch sowohl für neu entstehende Immobilien, als auch für Bestandsgebäude gelten und wurde 2022 erstmalig eingeführt. Sie besitzen ein Objekt, welches Sie sanieren möchten? Informieren Sie sich auch in diesem Zuge zu den in Ihrem Bundesland gültigen Regelungen. In der Regel ist eine Sanierung eine gute Gelegenheit, Energieeffizienz durch eine Photovoltaikanlage zu forcieren.

Was tun, wenn das Gebäude und die Außenanlagen eine Photovoltaikanlage technisch nicht zulassen?

Ist es aus baulicher bzw. technischer Sicht nicht möglich, Solarenergie zu produzieren, können mögliche Ausnahmeregelungen greifen. Dies kann auch dann gelten, wenn die Investition in eine Solaranlage wirtschaftlich unrentabel ist. Eine weitere Option ist die Verpachtung des Dachs an einen externen Dienstleister. Dieser kann als Pächter die Installation der Photovoltaikanlage übernehmen und sauberen Ökostrom produzieren.

Welches Ziel verfolgt die Solarpflicht?

Angesichts der Vielzahl an Bestandsimmobilien und dem anhaltenden Bau-Boom verspricht sich der Gesetzgeber von der Solarpflicht eine schnelle Umsetzung der Energiewende. Durch das Nutzen von Solarenergie lassen sich die CO2-Emissionen – multipliziert um die Anzahl der verbauten Photovoltaikanlagen – massiv reduzieren. Neben der Minimierung dieser Emissionen soll das ultimative Ziel die Klimaneutralität im Jahr 2045 sein. Zu diesem Ziel hat sich Deutschland im Rahmen des Klimaschutzgesetzes vom 31. August 2021 verpflichtet. Die Solarpflicht zeichnet sich dabei als bedeutsamer Baustein aus.

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