Heizungscheck – seit Oktober 22 verpflichtend

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erneuerbare energie

Geschrieben von greenadmin

11. Januar 2023

Seit Oktober 2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen in Kraft getreten, welche unter anderem den Heizungscheck für Gasheizungen in Deutschland verpflichtend macht. Im Rahmen des Ukraine-Krieges und der damit einhergehenden Gas-Sanktionen gegenüber Russland hat die Regierung beschlossen, dass in diesem Bereich Optimierungsbedarf besteht. Der Heizungscheck soll nun dafür Sorge tragen, dass die vielen Gasheizungen in Deutschland optimal arbeiten und nicht unnötig viel Energie verbrauchen.

Wen betrifft der Heizungscheck überhaupt?

Betroffen sind grundsätzlich erst einmal nur die Hausbesitzer und Eigentümer, welche in ihrem Gebäude eine Gasheizung verbaut haben. Für Mieter der einzelnen Häuser ändert sich durch die Gesetzgebung nichts. Da im Rahmen des Heizungschecks nur die Heizungsanlagen und nicht die Heizkörper selbst überprüft werden müssen, bekommen die meisten Mieter von dem Heizungscheck wahrscheinlich überhaupt nichts mit. Alle erdgasbetriebenen Heizungsanlagen in Deutschland müssen einer umfangreichen Prüfung unterzogen werden. So soll der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden.

Wer kann und darf den Check durchführen?

Für die Prüfung der Heizungsanlage müssen Fachkräfte herangezogen werden. Die Überprüfung können sowohl Heizungsbauer als auch Schornsteinfeger oder Energieberater durchführen. Wichtig ist, dass es sich um einen zertifizierten Fachbetrieb handelt, welcher die Prüfung der Heizungsanlage im Anschluss dokumentieren kann. Es ist ratsam den Check im Rahmen sonstiger Arbeiten durchführen zu lassen. Wird der Check beispielsweise bei der regelmäßigen Heizungswartung oder bei anderen Arbeiten durchgeführt, fallen keine weiteren Kosten für die Anfahrt und den Aufwand an. Wer für die eigene Heizungsanlage Wartungsverträge abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob eventuelle Garantieansprüche durch eine Fremdwartung verloren gehen.

Was wird im Rahmen des Checks überprüft?

Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ umfasst folgende Bereiche:

  • Die Energieeffizienz und deren Optimierung der gesamten Heizungsanlage
  • Die Notwendigkeit die Heizungsanlage hydraulisch abzugleichen
  • Das Vorhandensein von effizienten Heizungspumpen im gesamten System
  • Notwendige Dämmmaßnahmen an Rohrleitungen und Armaturen des Systems

Durch die Prüfung der oben genannten Punkte soll sichergestellt werden, dass jede Gasheizung im Optimalfall ihren Verbrauch an Erdgas reduziert und somit aktiv zu den politisch diktierten Sparmaßnahmen beiträgt.

Welche Fristen gelten für den neuen Heizungscheck?

Auch wenn das Gesetz bereits im Oktober 2022 in Kraft getreten ist, bedeutet dies für Hausbesitzer jetzt nicht, dass diese bereits in Verzug sind. Denn es ist eine Frist von zwei Jahren eingerichtet worden, bis zu der diese den Heizungscheck durchführen lassen können. Wer vor Kurzem noch Besuch von einer Fachfirma hatte, beispielsweise weil Teile der Heizungsanlage repariert oder modernisiert worden sind, sollte sich mit dem zuständigen Handwerker in Verbindung setzen. Wurde eine dem Heizungscheck gleichwertige Prüfung innerhalb der letzten zwei Jahre durchgeführt, kann diese auch rückwirkend als Heizungscheck anerkannt werden. Man muss sich dies dann allerdings vom Handwerker bescheinigen lassen. So sollen für die Hausbesitzer unnötige Mehrkosten vermieden werden.
Mit diesen Kosten müssen Haus- und Wohnungsbesitzer rechnen
Die Kosten genau abzuschätzen, ist bei einer solchen Prüfung natürlich schwierig. Geht man allerdings von einer durchschnittlichen Heizungsanlage aus, dürfte die Prüfung nicht länger als eine Stunde in Anspruch nehmen. So kann man – abhängig von der Region – mit Kosten zwischen 100 und 150 Euro rechnen. Werden bei dem Heizungscheck allerdings Mängel festgestellt, welche behoben werden müssen, können weitere Kosten auf den Eigentümer zukommen. Hier spielen dann Material- und Arbeitskosten eine höhere Rolle. Dies kann allerdings immer erst in Absprache mit der zuständigen Fachfirma erfolgen. Der Check allein sollte in seinen Kosten nur selten die Marke von 150 Euro übersteigen. Da sich durch eine gut eingestellte Heizungsanlage allerdings auch die Heizkosten deutlich minimieren lassen, kann sich dies für Eigentümer durchaus rechnen.

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