EEG-Umlage – Abschaffung für Verbraucher ab dem 1.7.2022

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erneuerbare energie

Geschrieben von GEP

13. April 2022

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise zieht die Bundesregierung die geplante Umstellung der EEG-Umlage auf den 1.7.2022 vor. Ab diesem Stichtag soll die Förderung von grünem Strom nicht mehr durch die Verbraucher über den Strompreis finanziert werden. Stattdessen erfolgen Erstattungen an die Übertragungsnetzbetreiber von staatlicher Seite. Das Ziel dieser Maßnahme sind deutliche finanzielle Entlastungen bei den Verbrauchern.

Die EEG-Umlage bisher

Die EEG-Umlage existiert seit dem Jahr 2000. Das Instrument wurde eingeführt, um die Erzeugung von grünem Strom aus Sonne, Wind, Biomasse oder Wasserkraft zu fördern. Bisher wird die EEG-Umlage von den Verbrauchern als Teil des Strompreises bezahlt. Die Übertragungsnetzbetreiber leiten diese dann an die Erzeuger von grünem Strom weiter.

Die Höhe der EEG-Umlage wird jährlich neu angepasst und Mitte Oktober für das Folgejahr veröffentlicht. Vor allem die Börsenpreise für den Verkauf von grünem Strom fließen in die jeweils aktuelle Berechnung ein. Zuletzt sank die EEG-Umlage am 1.1.2022 von 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde.

Umstellung der EEG-Umlage vorgezogen

Im Koalitionsvertrag plante die aktuelle Bundesregierung ursprünglich eine Umstellung der EEG-Umlage ab dem Jahr 2023. Sie soll zukünftig nicht mehr über den Strompreis, sondern aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert werden.

Da in jüngster Zeit die Energiepreise massiv gestiegen sind, wird die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis nun jedoch schon zum 1.7.2022 abgeschafft. Ab diesem Stichtag sinkt der entsprechende Wert für den Verbraucher daher von derzeit 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf 0 Cent. Dieser erste Schritt ist bis zum 31.12.2022 befristet.

In einem zweiten Schritt soll ab 2023 die Finanzierung der EEG-Umlage dauerhaft aus dem Energie- und Klimafonds erfolgen. Das wird voraussichtlich gemeinsam mit anderen Änderungen in einer EEG-Novelle festgelegt, für die ein eigenes Gesetz geplant ist.

Weitergabe an Verbraucher gesetzlich verankert

Mit der Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent entfallen somit ab dem 1.7.2022 die entsprechenden Einnahmen für die Übertragungsnetzbetreiber. Stattdessen erhalten diese Erstattungen vom Bund.

Damit die geplante Entlastung auch wirklich bei den sogenannten Letztverbrauchern, also Privathaushalten und Unternehmen, ankommt, wurde das Energiewirtschaftsgesetz angepasst. Stromversorger sind demnach gesetzlich verpflichtet, den Strompreis um die bisherige EEG-Umlage zu reduzieren. Sie müssen diese Preisanpassung ihren Kunden allerdings nicht zwingend mitteilen.

Eine mehrköpfige Familie wird durch den Wegfall der EEG-Umlage oft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet. Die gestiegenen Strompreise könnten diese Einsparung jedoch zum großen Teil wieder zunichtemachen. Die Stromrechnung würde dann trotz Wegfall der EEG-Umlage etwa gleich hoch bleiben oder sogar höher ausfallen als bisher.

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