CO2 Abgabe – was wird damit geregelt?

  1. Home
  2. Klimawandel
  3. CO2 Abgabe - was wird damit geregelt?
Unternehmen GEP.SE

Geschrieben von GEP

30. März 2022

Abgabe für CO2-Emissionen in mehreren Schritten für mehr Klimaschutz in Deutschland

Im Jahr 2015 haben sich 197 Länder in Paris erstmals auf ein Klimaabkommen geeinigt. Damit die Ziele bis 2050 erreicht werden, legen die Länder ihre Maßnahmen selbst fest. Im Jahr 2021 wurde aus diesem Grund in der Bundesrepublik Deutschland die neue CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe eingeführt. Von dieser Abgabe sind Unternehmen betroffen, die Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Kohle oder Erdgas verbrauchen und verkaufen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten geben die Unternehmen an die Endverbraucher weiter.

Die CO2-Abgabe soll Anreize für Unternehmen und Endverbraucher setzen

Die teilnehmenden Länder des Pariser Klimaabkommens haben sich mit dem sogenannten 2-Grad-Ziel dazu verpflichtet, die Erderwärmung zu begrenzen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müsste Deutschland bis zum Jahr 2050 komplett klimaneutral werden. Mit der im Jahr 2021 eingeführten CO2-Abgabe sollen neue Anreize und Anregungen geschaffen werden, auf alternative Energien umzusteigen. Für die umweltfreundlichen Energieformen und die Produkte wird durch die Abgabe daher von einer Lenkungswirkung ausgegangen.

Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe werden für unterschiedliche Zwecke verwendet

Von 2021 an soll die Abgabe für die CO2-Emissionen schrittweise bis 2025 erfolgen. Die Höhe der CO2-Abgabe ist auch für die kommenden Jahre jetzt schon bekannt. Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass die Endverbraucher finanziell überlastet werden. Die Wirtschaft und Industrie haben durch die Erhöhung in mehreren Etappen gleichzeitig ein größeres Zeitfenster, um neue Produkte und Technologien zu entwickeln. Laut der Bundesregierung gilt die Abgabe nicht als Steuer und soll für unterschiedliche Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert werden. Dies können zum Beispiel Entlastungen der Bürger bei den ständig steigenden Energiepreisen sein.

Mieter und Mieterinnen werden mit der CO2-Abgabe auch finanziell entlastet

Damit Mieter und Mieterinnen durch die ständig steigenden Energiepreise finanziell nicht überfordert sind, werden Privathaushalte in den kommenden Jahren durch eine gedeckelte EEG-Umlage entlastet. Die EEG-Umlage beträgt im Jahr 2022 nur noch 6 Prozent. Im Jahr zuvor waren es noch 6,5 Prozent. Bei der Einführung der CO2-Abgabe hat die Bundesregierung auch an die Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld gedacht und für eine Entlastung bei den Heizkosten gesorgt. Ab dem Jahr 2021 wurde das Wohngeld von Bund und Ländern um 10 Prozent erhöht, damit auch für diesen Personenkreis die CO2-Bepreisung sozialgerecht ausgestaltet ist. Vermieter und Mieter profitieren außerdem davon, wenn die Heizung von fossilen Brennstoffen auf eine klimafreundliche Wärmepumpe umgestellt wird. Der Vermieter erhält für die Umstellung Fördermittel von Bund und Ländern. Für beide Parteien entfällt nach dem Umbau die CO2-Abgabe.

Für Autofahrer wurde aufgrund der CO2-Abgabe die Pendlerpauschale erhöht

Auch an die Autofahrer wurde bei der CO2-Abgabe gedacht. Damit die Privathaushalte die höheren Kosten an der Tankstelle ausgleichen können, wurde die Pendlerpauschale erhöht. Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann ab dem 21. Kilometer zwischen Arbeitsplatz und Wohnort jetzt 35 Cent statt zuvor 30 Cent bei den Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Arbeitnehmer, die mit Ihrem steuerpflichtigen Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen, können alternativ zur Entfernungspauschale eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent wählen. Diese Möglichkeit entlastet Pendler, die durch die erhöhte und geänderte Entfernungspauschale keine steuerliche Entlastung gehabt hätten.

Lesen Sie auch…